24. März 2021 | Aus dem Landtag, Jugend, Reden

Kinderrechte im Grundgesetz verankern!

Meine Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 24.03.2021. Ihr könnt euch meine Rede auch beim rbb als Video anschauen.

Drucksache zum Tagesordnungspunkt: 7/3117

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Frau Vandre hat zur Verdeutlichung der Zeitschiene ihr Alter mit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention in Kontext gesetzt; bei mir können Sie noch einmal zehn Jahre abziehen, dann haben Sie quasi meine Zeitschiene. Stellen Sie sich jetzt einmal vor, Sie wären in dieser Pandemie Kind gewesen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten seit über einem Jahr keinen normalen Schulunterricht mehr, Oma und Opa kämen nicht mehr zu Besuch und weder das Sporttraining noch die Klassenfahrt würden wie gewohnt stattfinden. Kindergeburtstag oder Ostereiersuchen in der ganzen Nachbarschaft – daran erinnern wir uns sicherlich alle, wobei es bei mir noch nicht ganz so lange her ist -, alles Fehlanzeige! Und die Eltern? Sie sind im Homeoffice und gestresst, vielleicht auch nicht, weil die Gastronomie seit Oktober geschlossen hat. Die Unsicherheit in unserer Gesellschaft, die harten Einschnitte – all das spüren auch Kinder.

Diese Zeiten sind für Kinder noch prägender und langfristig noch schwerer zu verarbeiten als für uns Erwachsene. Aber nicht nur die Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, dass wir die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in die Mitte unserer Politik rücken. Die pandemische Lage verschärft die vielen Probleme nur: Beispielsweise betrifft häusliche Gewalt Kinder und Jugendliche verstärkt. Die ungleichen Bildungschancen aufgrund der sozialen Lage der Eltern machen sich im Distanzunterricht verstärkt bemerkbar.

Und, Herr Nothing, ich muss sagen, ich bin wirklich erschüttert: Wenn ich Ihre Rede richtig verstanden habe, wollen Sie nicht, dass der Staat in der Pflicht ist, Kinder beispielsweise vor häuslicher Gewalt zu schützen. Denn das ist ein zentraler Punkt, den wir mit Kinderrechten im Grundgesetz verankern wollen. Ich nehme an, vielen von Ihnen ist auch bekannt, dass beispielsweise in Flüchtlingseinrichtungen schon vor Corona vielerorts ein Umfeld für gute Lernbedingungen gefehlt hat. Deswegen ist das Thema, das wir heute diskutieren, so wichtig. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen besondere Rechte und besonderen Schutz! Das Wohl der Kinder gehört ins Zentrum aller politischen Entscheidungen, und als Erwachsene ist es unsere Verantwortung, ihnen genau das in unserer Gesellschaft zu bieten. Das Grundgesetz regelt die Grundfesten des Miteinanders in Deutschland. Wo sonst sollten wir solch eine bedeutende Frage klären? Je wichtiger die Frage ist, umso besser muss auch die Antwort sein, die wir darauf geben. Wie wichtig die Frage ist, haben wir jetzt von allen Rednerinnen und Rednern gehört, wie gut aber die Antwort ist, diskutieren wir gerade noch. Die Bundesregierung legt da eine Antwort vor. In welchen Punkten sie unzureichend ist, hat Frau Vandre bereits ausführlich erklärt.

Die Linke hat uns ebenfalls eine Antwort vorgelegt. Ich unterstütze ausdrücklich, dass das Kindeswohl Vorrang haben muss. Das muss meiner Meinung nach dann auch unmissverständlich so im Grundgesetz stehen. Es darf aber nicht nur darum gehen, dass Kinder rechtliches Gehör finden. Wir müssen verankern, dass Kinder beteiligt werden, ihnen nicht nur zugehört wird, sondern sie aktiv mitwirken können. Der Antrag der Linken ist an dieser Stelle etwas unkonkret. Die grüne Bundestagsfraktion schlägt hier die Formulierung vor, dass ein Kind bei allen es betreffenden Angelegenheiten entsprechend Alter und Reife zu beteiligen ist. Mit dieser Ergänzung würden wir dafür sorgen, dass es Beteiligungsformate gibt. Ganz essenziell ist, dass diese für Kinder wirklich wirksam sind, und dafür müssen sie altersgerecht sein.

Eine weitere entscheidende Forderung ist, dass Kinder an erster Stelle neben Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt werden. Auch hier ist der Antrag der Linken etwas unkonkret. Mit der Unterschutzstellung unter die staatliche Ordnung betonen wir nicht nur den Kinderschutz als Staatsauftrag, sondern es geht auch um weitere Belange: Diese Ergänzung ebnet den Weg, um gegen Kinderarmut beispielsweise mithilfe einer Kindergrundsicherung vorzugehen. Gleichzeitig unterstreicht das auch die staatliche Pflicht, für angemessene Bildung und Freizeitangebote Sorge zu tragen. Ich glaube, nie ist uns die Wichtigkeit dessen bewusster geworden als im vergangenen Jahr.

Mein Fazit ist: Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz – sehr, sehr dringend. Wir brauchen sie auch gut formuliert im Grundgesetz. Aus den genannten Gründen – wegen der unkonkreten Formulierungen – lehnen wir diesen Antrag heute ab. – Danke.

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