17. November 2022 | Aus dem Landtag, Reden, Wohnen und Bauen

Rede: Das virtuelle Bauamt voranbringen!

Meine Rede zum Koalitionsantrag „Bauantragsverfahren digitalisieren – Das virtuelle Bauamt voranbringen“ vom 17.11.2022. Ihr könnt sie euch auch hier beim rbb anschauen.

Drucksache zum Tagesordnungspunkt 7/6549

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Manchmal bekommt man ja in so einer Debatte das Gefühl, es ist alles gesagt, aber vielleicht noch nicht von jedem oder jeder. Ich gebe mir trotzdem einmal Mühe, dieses Klischee als eine der letzten Rednerinnen nicht ganz zu erfüllen, sondern vielleicht einige neue Aspekte einzubringen.

Vielleicht wagen wir als Allererstes einmal ein kleines Gedankenexperiment: Könnten Sie mal eben aus dem Stand sagen, wo Sie sich schon überall online mit einem Benutzerkonto registriert haben? Ich glaube kaum, dass es jemanden im Saal gibt, der alle seine Konten bei Social-Media-Kanälen, Onlineshoppingdiensten, Streamingdiensten und sonstigen Onlineangeboten an zwei Händen abzählen kann. Dies zeigt ziemlich eindeutig, wie weit wir in vielen Lebensbereichen in der Digitalisierung schon sind. Was aber wahrscheinlich bei den meisten noch fehlt, ist irgendeine Verwaltungseinheit, bei der man online schnell und unbürokratisch Anliegen, die sonst persönlich auf dem Amt geklärt werden müssten, vom Sofa, aus der Straßenbahn oder vom heimischen Schreibtisch aus erledigen kann. Genau das muss sich ändern, und wenn es dazu noch einmal einen Antrag benötigt, Frau Vandre, ja, dann geben wir mit einem Antrag dem Ministerium gern noch einmal den nötigen Rückenwind und die nötige Rückendeckung, denn dafür bietet das OZG-Bürgerkonto im Prinzip eigentlich schon eine Grundlage, einen Anfang.

Deshalb muss es auch – dies steht zum Beispiel auch im Antrag – in die digitale Antragstellung für Bauantragsverfahren eingebunden sein. Damit wir irgendwann dahin kommen, ist unser Ziel, dass der Staat solch praktische Angebote schaffen kann – wie Google und Netflix zusammen, aber ohne die Datenkrake. Denn angemessener Datenschutz und IT-Sicherheitsstandard – auch darauf wurde in verschiedenen Reden schon eingegangen – müssen selbstverständlich immer die Grundlage für alle digitalen Vorhaben der Landesregierung sein.

(Beifall B90/GRÜNE)

Was wäre es doch für eine tolle Vision, mit den gleichen Zugangsdaten verschiedene Anliegen erledigen zu können und Dokumente nur einmal hochzuladen, ohne Faxgerät und ohne Termine bei vier verschiedenen Ämtern? Fachleute in der Digitalbranche nutzen gern die englische Übersetzung und sprechen hier von dem Once-Only-Prinzip. Mit einem englischen Begriff klingt das schon viel digitaler und professioneller – ich weiß, so ist es immer in der Digitalbranche -, aber damit es auch tatsächlich funktioniert und nicht nur gut klingt, muss noch einiges passieren.

Wir haben gerade schon gehört: Eigentlich sollten bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. Wir können ja alle einmal in den Kalender schauen: Ende 2022 – wir stellen fest, dass das nicht mehr wirklich viel Zeit ist und wir in den nächsten anderthalb Monaten alle entweder sehr viel zu tun haben und den Weihnachtsurlaub erst einmal streichen oder dass wir vielleicht an einigen Stellen doch noch etwas mehr Zeit benötigen. Aber Spaß beiseite, ich hoffe, dass uns allen klar ist, dass dies leider bis Silvester nicht mehr zu schaffen ist, auch
wenn es natürlich schön gewesen wäre.

Umso wichtiger ist es aber, dass wir es jetzt zur Priorität machen – bzw. denke ich, an vielen Stellen wird schon prioritär daran gearbeitet -, schnellstmöglich Verwaltungsangebote ins 21. Jahrhundert zu holen. Dazu leistet auch dieser Antrag einen Beitrag. Daher komme ich jetzt ganz konkret auf das virtuelle Bauamt zurück, weil sich hier zum Beispiel berechtigt die Frage danach stellt, was an einem Verfahren, das in den unteren Bauaufsichtsbehörden liegt, eigentlich Landessache ist. Da ist es natürlich zum Beispiel so, dass das Land – das steht auch in unserem Antrag – durch gemeinsame Beschaffung von Lizenzen oder wenigstens mit Musterverträgen unterstützen, aber eben auch Informationsangebote für beteiligte Akteure, für Planerinnen, Architekten, Fachbehörden usw. bereitstellen kann.

Ich glaube, wir alle wissen – das wurde uns heute erst von einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern wieder gesagt -: Noch frustrierender als keine Digitalisierung ist es, wenn es das technische Angebot gibt, aber nicht die Menschen, die dieses adäquat anwenden können. Ab und zu gehören wir alle – egal, welche Altersgruppe – wahrscheinlich einmal dazu. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

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