22. Dezember 2022 | Aus dem Landtag, Meine Arbeit als Abgeordnete, Mündliche Anfrage, Pressemitteilungen, Strukturwandel

Land hat noch Klärungsbedarf zum Ausbau von Erneuerbare Energien auf Tagebauflächen. Bündnisgrüne: Betroffene Kommunen müssen beteiligt werden

Pressemitteilung zur Antwort der Landesregierung MA 1369 Abg. R. Budke

Quelle: ideengrün | markus pichlmaier

Die Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen Priorisierung von Erneuerbaren Energien auf Braunkohletagebauflächen wird sich wohl verzögern.

Das Brandenburger Landesplanungsministerium hat Klärungsbedarf angekündigt, wie aus einer  Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Lausitzer Landtagsabgeordneten Ricarda Budke (B90/ Die Grünen) hervorgeht.  „…die Ausgestaltung der bundesrechtlichen Ermächtigungen wirft eine Vielzahl an Fragestellungen auf, deren Klärung die Entscheidung über deren Ausnutzen ebenso beeinflusst, wie die Ausgestaltung eines etwaigen Verordnungsverfahrens“,  erklärte Landesplanungsminister Guido Beermann (CDU). Das Bundesgesetz („Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“) gibt die Möglichkeit, über eine Landesverordnung Details zum Ausbau der regenerativen Energien auf ehemaligen Tagebauflächen zu regeln. Wann die Verordnung kommt, ist derzeit noch unklar. „Aussagen zu einer möglichen Zeitschiene für ein derartiges Rechtsetzungsverfahren auf Landesebene sind dementsprechend aktuell nicht möglich“, so Beermann.

Die Lausitzer Landtagsabgeordnete Ricarda Budke erwartet in der Verordnung Konkretisierungen insbesondere zur Beteiligung von Kommunen: „Es braucht eine echte Mitsprache und finanzielle Partizipation an den Gewinnen für die betroffenen Gemeinden“, sagt die Grünenpolitikerin: „Die Menschen mussten jahrzehntelang mit den Auswirkungen der Tagebaue vor ihrer Haustür leben. Jetzt ist es an der Zeit, sie auch zu beteiligen“, meint Budke.

Bis 2040 plant der Bergbaubetreiber LEAG etwa 14 Gigawatt an Wind- und Solaranlagen auf ehemaligen Bergbauflächen zu erreichten. 

Antwort des Ministers Guido Beermann vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf die Mündliche Anfrage „Erarbeitung der Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Baurecht“

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